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Bildmaterial dieser Seite

Da die Frage immer wieder im Raume steht, ob Bilder dieser Seite oder das Cover verwendet werden dürfen, hier die Antwort.

Natürlich darf das Cover für Rezensionen Online oder in gedruckter Form genutzt werden.

Alle Bilder, die auf dieser Seite „mechtich-mascheng“ und “Stefan-Wichmann.de” in der Grafik mit WIC als Schöpfer gekennzeichnet sind, dürfen unter folgenden Bestimmungen verwendet werden:

a) Das Bild selbst darf im Bereich des Schriftzuges “Wic” aufgrund der Fontbestimmungen nicht verändert werden. (Ihr könntet es also etwas zusammenschneiden und z.B. lediglich den Ballon und meinen Schriftzug abbilden)

b) Verweis (fairerweise) in Eurer Quellenangabe zum Bild auf www.Stefan-Wichmann.de.

Hinweis: Bei Onlinediensten ist ein direkter Link auf das jeweilige Bild sicherlich die einfachste Möglichkeit, um auch ggf. bei Aktualisierung eines Bildes die letzte Version zu haben.

c) Ich biete keine Dienstleistung an, die Bilder könnt ihr also nicht exklusiv (für alleinigen Gebrauch) nutzen.

Beispiel

Ihr möchtet beispielsweise das folgende Bild in einer Rezension oder für eigene andere Dinge (auch kommerziell) verwenden: 

VLUU L200  / Samsung L200

Dann nutzt es z.B. wie oben gezeigt, stellt sicher, dass der Schriftzug “Wic” unverändert bleibt und verweist z.B. in eurer Quellenangabe zu Bildern auf www.Stefan-Wichmann.de

Als URL könnt ihr den Link nutzen https://www.mechtich-mascheng.de/blog/wp-content/uploads/2021/03/Flugfeld_blei_Wic.jpg oder die Grafik herunterladen und selbst einbinden.

Hintergrundinformationen

Ich nutze Bildmaterial aus eigener Quelle, verändere die Bilder, setzte sie mit entsprechenden gekauften kommerziellen Programmen ggf. in Bleistiftzeichnungen um und füge diese, sofern ich dies für passend finde in meinen Büchern oder in den Büchern ein, die ich gemeinsam mit anderen Autoren veröffentliche.

Die Bilder hier auf der Website können somit z.B: auch für Presseaktionen meiner Bücher herangezogen sein. Ihr habt also keine Chance einer Exklusivität. Ich biete ja keine Dienstleistung an.

Das Fotografieren, Bearbeiten und Optimieren der Bilder verschlingt viel Zeit. Ebenso wie die Verfügbarmachung auf meiner Website.

Wer mir also per Paypal (Link:) einen Kaffee spendieren möchte, eine Postkarte,  oder sonst etwas ist willkommen. Aber auch, wer lediglich den Link setzt, hilft mir indirekt weiter. Da freue ich mich dann auch über eine Mail oder einen Kommentar im Blog.

Vielen Dank dafür.

Bilder im Buch

Ich habe mir viele Gedanken gemacht über Bilder, die ich auf der Website oder im Buch unterbringen wollte.

Ein Gedanken war, Bilder zu nehmen, die als “kommerziell nutzbar” ausgewiesen sind. Der standen Recherchen entgegen, nach denen es durchaus Copyright-Trolle und Fake-Trolle gibt, die entweder denken, sie veröffentlichen rechtmäßig ein Bild zur kommerziellen Nutzung bei einem Portal oder sie versuchen Nutzer schlicht, durch Abmahnanwälte abzuziehen.

Die ersteren bedenken nicht, dass ihre Bilder gegen ein Urheberrecht verstoßen, weil sie ein Bild geschossen haben auf dem im Hintergrund ein Produkt oder eine Person abgebildet ist.
Hier reicht es ja, dass ein Wandbild erkennbar ist, für das keine Berechtigung vorliegt dieses auf einem Foto weiterzugeben.
Eine abgebildete Person beispielsweise müsste sich schriftlich erklären, dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Wird beispielsweise ein Objekt gezeigt, wobei das Foto aus einem Gebäude fotografiert wurde, oder von einem nicht öffentlichen Bereich aus, so ist vom Gebäudebesitzer eine Erlaubnis einzuholen. Im Falle eines beleuchteten Objektes, beispielsweise des Funkturms, muss der Betreiber schriftlich sein Einverständnis geben, sein beleuchtetes Objekt abbilden zu dürfen.

Meiner Meinung und Recherche / Nachfrage nach gibt es zusätzlich in Deutschland eine andere Rechtslage als z.B. in Frankreich. In Deutschland gilt wohl §59 Abs. 1 UrhG:

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

Also nahm ich schleunigst Abstand von entsprechenden Portalen, auch wenn ggf. Urheberrechtsnachweise mitgeliefert werden, denn die nächste Falle lauert in der Unterscheidung, ob das Bild im redaktionellen Umfeld zu sehen ist. Auch ist die Unterscheidung der Nutzung nicht immer eindeutig klar erkennbar: Darf das Bild auf der Website UND im Buch oder nur auf dem eigenen Bildschirm angezeigt werden und was ist, wenn die Anzahl der Abrufer den Nutzungsrahmen sprengt. Werden da theoretisch mögliche Nutzer oder tatsächliche Abrufzahlen herangezogen? Wer berechnet diese? Wir? Wie?

Also blieb nur die Möglichkeit, Bilder selbst zu erstellen. So wie das Coverbild eben auch mit Genehmigung der Fotografin.

Wie weit muss ggf ein Bild verändert werden? Setze ich einen Rahmen drumherum, reicht dies sicher nicht aus. Wenn ich die Form meiner Fotografie ändere und das Bild der Skulptur zu einer Kugel verzerre reicht dies als eigene Schöpfung aus, auch wenn die Skulptur noch klar erkennbar ist?
Ist es überhaupt zulässig beispielsweise bei einer Buchrezension ein Bild eines Buches anzufertigen und darzubieten?

Aber ich bin kein Anwalt…